EWR-Abkommen: Aufnahme von Delegierten Verordnung und Durchführungsverordnungen unter MAR

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-Ausschusses Nr. 306/2019 vom 13. Dezember 2019 zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2020/324]
Art
Beschluss
Level 3 / Sonstige
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
No 306/2019
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
13.12.2019
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Format von Benachrichtigungen an die Aufsicht (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Änderung der Verordnung zum aufsichtsrechtlichen Reporting (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Öffentliche Bekanntgabe der Eigengeschäfte von Führungskräften (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Zulässige Marktpraktiken (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Vorbeugung, Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Geschäften (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Anlageempfehlungen (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Systeme und Mitteilungsmuster für offenlegende Marktteilnehmern (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Buy-back programmes and stabilisation measures (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Public disclosure of inside information (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Verfahren und Formulare für den Informationsaustausch mit NCAs (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Kooperation zwischen ESMA und NCAs im Falle von Marktmissbrauch (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, No 306/2019, 2019