Änderung der Verordnung zum aufsichtsrechtlichen Reporting
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/522 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten, die Indikatoren für Marktmanipulation, die Schwellenwerte für die Offenlegung, die zuständige Behörde, der ein Aufschub zu melden ist, die Erlaubnis zum Handel während eines geschlossenen Zeitraums und die Arten meldepflichtiger Eigengeschäfte von Führungskräften
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
05.04.2016
Dok. -Kürzel
2016/522
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
MAR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Dritte Änderung der Wertpapierhandels- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 2
Level 3 / Sonstige
Quelle: EU, 2016/522, 2015