Zulässige Marktpraktiken
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/908 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Kriterien, das Verfahren und die Anforderungen für die Festlegung einer zulässigen Marktpraxis und die Anforderungen an ihre Beibehaltung, Beendigung oder Änderung der Bedingungen für ihre Zulässigkeit
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
15.07.2014
Dok. -Kürzel
2016/908
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
MAR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
EWR-Abkommen: Aufnahme von Delegierten Verordnung und Durchführungsverordnungen unter MAR
(nicht bindend, EU)
opinion on accepted market practice (AMP) on liquidity contracts by CONSOB
(nicht bindend, EU)
Akzepierte Marktpraktiken für Liquiditätsverträge unter der MAR
(nicht bindend, EU)
Report on Accepted Market Practices under MAR
(nicht bindend, EU)
Quelle: ESMA, 2016/908, 2016