Begriffsbestimmung des systematischen Internalisierers in MiFID II

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2294 DER KOMMISSION vom 28. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 durch Präzisierung der Begriffsbestimmung des systematischen Internalisierers für die Zwecke der Richtlinie 2014/65/EU
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2017/2294
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
28.08.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2017/2294, 2017