Technische Bewertungskriterien für die Umweltziele 3 - 6 u. Anpassung Offenlegung
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
05.04.2023
Dok. -Kürzel
2023/2486
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
Taxonomie-Verordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Taxonomiebezogene Offenlegung bezüglich ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Empfehlungen für technische Screening-Kriterien für die EU-Taxonomie
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2023/2486, 2023