Taxonomiebezogene Offenlegung bezüglich ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2178 DER KOMMISSION vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
28.07.2020
Dok. -Kürzel
2021/2178
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Taxonomie-Verordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Ergänzung der Taxonomie zur Beschleunigung der Dekarbonisierung
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Technische Bewertungskriterien für die Umweltziele 3 - 6 u. Anpassung Offenlegung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
FAQ: Berichterstattung gem. Art 8 Taxonomie-V
(Regelungsbestand, EU)
FAQ zur Meldung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten
(Regelungsbestand, EU)
EU-Umwelttaxonomie: Bericht zur Anwendung der Vorschriften zum (sozialen) Mindestschutz
(nicht bindend, EU)
FAQ zu den Offenlegungspflichten in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität von Aktivitäten
(Regelungsbestand, EU)
XBRL-Taxonomien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
(nicht bindend, Ergänzungsversion, EU)
Quelle: EU, 2021/2178, 2021