Delegierter Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2139 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
20.11.2020
Dok. -Kürzel
2021/2139
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Taxonomie-Verordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Ergänzung der Taxonomie zur Beschleunigung der Dekarbonisierung
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Anpassung der technischen Bewertungskriterien für die Umweltziele 1 - 2
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Taxonomy report on Sustainable Finance
(nicht bindend, EU)
FAQ zu technischen Prüfkriterien für Wirtschaftsaktivitäten zur Eindämmung des Klimawandels
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EU, 2021/2139, 2021