Anpassung der technischen Bewertungskriterien für die Umweltziele 1 - 2
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 durch Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Tätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeiden
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
05.04.2023
Dok. -Kürzel
2023/2485
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Taxonomie-Verordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Delegierter Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2023/2485, 2023