Abänderung und Verlängerung des Verbots über Leerverkäufe

Themenfeld:
Stichwörter:
Covid
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Änderung der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
06.04.2020
Dok. -Kürzel
BGBl II Nr. 157/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
15.04.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: FMA, BGBl II Nr. 157/2020, 2020