Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. September 2018 - 30. Dezember 2018

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1699 Der Kommission - vom 9. November 2018 - zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2018 bis 30. Dezember 2018 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
(EU) 2018/1699
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
09.11.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, (EU) 2018/1699 , 2018