Liste mündelsicherer Investment- und Immo-Investmentfonds

FMA veröffentlicht und aktualisiert Listen mündelsicherer Investmentfonds sowie mündelsicherer Immobilien-Investmentfonds


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat bekanntgegeben, auf ihrer Website Listen mündelsicherer Investmentfonds sowie mündelsicherer Immobilien-Investmentfonds in Zukunft zu veröffentlichen und laufend zu aktualisieren.

Als mündelsicher gelten gemäß Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) Veranlagungsformen mit besonders geringem Ausfallsrisiko. Das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) und das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) enthalten dabei spezielle Vorgaben für Fonds, die zur Anlage von Mündelgeld geeignet sind, wobei sich diese an den Vorgaben des ABGB orientieren. Bei mündelsicheren Fonds haben die Kapitalanlagegesellschaften bzw. Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien in den Fondsbestimmungen, welche von der FMA zu bewilligen sind, festzulegen, in welche zur Mündelgeldanlage geeignete Veranlagungsinstrumente sie ausschließlich investieren. Derzeit erfüllen 18 Fonds und zwei Immofonds die gesetzlichen Kriterien. Ein Wirtschaftsprüfer hat im Rahmen des jährlichen Rechenschaftsberichtes die Einhaltung dieser Fondsbestimmungen zu prüfen und Auffälligkeiten oder gar Verstöße der FMA zu melden.

Die zugehörige Pressemitteilung der FMA finden Sie hier.

Hier finden Sie die Links zu den mündelsicheren Investmentfonds sowie zu den mündelsicheren Immofonds.