EZB-Aufsichtsgebühren für 2020 betragen 514,3 Mio €

Pressemitteilung der EZB


  • Gebühren für 2020 in Höhe von 514,3 Mio € ergeben sich aus tatsächlichen Ausgaben von 535,3 Mio € abzüglich des Überschusses aus 2019 und anderer Anpassungen
  • Neupriorisierung von Aufgaben infolge der Covid-19-Pandemie bei weitgehend gleichbleibenden Kosten gegenüber 2019
  • Nach Umstellung auf nachträgliche Inrechnungstellung zahlen Banken die Gebühren erst im zweiten Quartal 2021

Die gesamte Pressemitteilung finden sie hier. Den Beschluss (EU) 2021/490 der EZB vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8) hier