Berichterstattung an die EZB über die Qualität der außenwirtschaftlichen Statistiken

Leitlinie zur Anpassung der Häufigkeit der Berichterstattung


Die Beurteilung der Qualität der Daten im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken erfolgt in Übereinstimmung mit dem Qualitätsrahmen für Statistik der Europäischen Zentralbank (EZB) (ECB Statistics Quality Framework) und beinhaltet einen regelmäßigen Bericht des Direktoriums an den EZB-Rat. Die Kontrolle der Datenqualität gilt als unverzichtbar und sollte zeitnah erfolgen. 

Die LEITLINIE (EU) 2020/1554  sieht eine Änderung der Häufigkeit der Berichterstattung vor. So soll die vorgesehene Häufigkeit zur Berichterstattung über die Qualität der außenwirtschaftlichen Statistiken auf eine zweijährliche Berichterstattung erweitert werden. Zur Ermöglichung einer qualitativen Analyse sollte das Direktorium dem EZB-Rat den ersten Qualitätsbericht nach Erlass dieser Leitlinie bis zum Ende 2022 vorlegen. 

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