Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für Wertpapierfirmen im Rahmen der IFD
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/1668 DER KOMMISSION vom 25. Mai 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Messung von Risiken oder Risikokomponenten, die durch die in den Teilen 3 und 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Eigenmittelanforderungen nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, und der qualitativen Richtwerte für die Höhe der zusätzlichen Eigenmittel
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
18.11.2021
Dok. -Kürzel
2023/1668
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenverordnung (IFR)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Leitlinien zu SREP für Wertpapierfirmen
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EU, 2023/1668, 2023