Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für Wertpapierfirmen im Rahmen der IFD

Themenfeld:
Stichwörter:
Ergänzungsversion, SREP
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/1668 DER KOMMISSION vom 25. Mai 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Messung von Risiken oder Risikokomponenten, die durch die in den Teilen 3 und 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Eigenmittelanforderungen nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, und der qualitativen Richtwerte für die Höhe der zusätzlichen Eigenmittel
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
18.11.2021
Dok. -Kürzel
2023/1668
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
25.05.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenverordnung (IFR) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2023/1668, 2023