Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)
StF: BGBl. II Nr. 352/2009
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
30.10.2009
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 352/2009
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
30.10.2009
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Zahlungsdienstegesetz 2018 (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Meldungen von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. II Nr. 352/2009, 2009