Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von
Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)
Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 352/2009
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Aktualisierte Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Zahlungsdienstegesetz 2018
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Änderung von VERA-V, ZEIMV und JKAB-V hinsichtlich Meldungsinhalten (Beschwerdeabwicklung, Finanzierungspläne, SREP-Planwerte)
(Regelungsbestand, AT)
Änderung der Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung
(Regelungsbestand, AT)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 352/2009, 2020