Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von
Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 352/2009
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Aktualisierte Fassung
21.07.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 352/2009, 2020