ZAG-InstitutsEigenmittelverordnung - ZIEV

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-InstitutsEigenmittelverordnung - ZIEV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (DE)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl I Nr. 70/2009
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
15.10.2009
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Umsetzung der PSD2 (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, DE)
Level 2
Zweite Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung (Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (DE), BGBl I Nr. 70/2009, 2009