Warenderivateverordnung

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
390. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der in Bezug auf bestimmte Warenderivate Positionslimits gesetzt und Positionsmeldepflichten ausgesetzt werden (Warenderivateverordnung – WDV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
19.10.2017
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 390/2017
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
20.12.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Aufhebung der Warenderivateverordnung (Regelungsbestand, AT)
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 390/2017, 2017