Versicherungsunternehmen-Höchstzinssatzverordnung

Themenfeld:
Stichwörter:
Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird (Versicherungsunternehmen-Höchstzinssatzverordnung – VU-HZV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
06.10.2015
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 299/2015
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
06.10.2015
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (Regelungsbestand, Stammversion, AT)
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 299/2015, 2015