Verlängerung des Übergangszeitraum der Verordnung des ECSP
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1988 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2022 zur Verlängerung des in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2022/1988
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
KMU - Verordnung zu Europäischen Crowdfunding-Dienstleistern (ECSP)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2022/1988, 2022