Verlängerung des Übergangszeitraum der Verordnung des ECSP

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1988 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2022 zur Verlängerung des in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2022/1988
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
12.07.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2022/1988, 2022