Verlängerung der Übergangsregeln für die PRIIPs-Verordnung
Initiative
Offizieller Name
VERORDNUNG (EU) 2021/2259 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durch Verlängerung der Übergangsregelung für Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften und Personen, die über Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Nicht-OGAW beraten oder diese verkaufen
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
15.07.2021
Dok. -Kürzel
2021/2259
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
PRIIPs
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
KMU - Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Umsetzung der EU-Richtlinie für OGAW zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 2
PRIIPs Basisinformationsblätter (KID)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2021/2259, 2021