Verlängerung Begleitmaßnahmen zu Covid-19

Themenfeld:
Stichwörter:
Covid
Initiative
Offizieller Name
58. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
29.05.2020
Dok. -Kürzel
BGBl. I Nr. 58/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
02.07.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. I Nr. 58/2020, 2020