Verlängerung Begleitmaßnahmen zu Covid-19
Initiative
Offizieller Name
58. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
29.05.2020
Dok. -Kürzel
BGBl. I Nr. 58/2020
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Begleitmaßnahmen zu COVID-19
(nicht bindend, AT)
Zweite Verlängerung der Begleitmaßnahmen zu COVID-19
(nicht bindend, AT)
Dritte Verlängerung der Begleitmaßnahmen zu COVID-19
(nicht bindend, AT)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: Bund (AT), BGBl. I Nr. 58/2020, 2020