Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie - Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
136. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
07.06.2017
Dok. -Kürzel
BGBl. I 136/2017
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
15.09.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Bankwesengesetz (BWG) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
EU-Finanzanpassungsgesetz 2019 (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)

Quelle: Bund (AT), BGBl. I 136/2017, 2017