Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie - Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG
Initiative
Offizieller Name
136. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
07.06.2017
Dok. -Kürzel
BGBl. I 136/2017
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Bankwesengesetz (BWG)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
EU-Finanzanpassungsgesetz 2019
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), Änderung
(nicht bindend, Änderungsversion, AT)
Level 2
Änderung der WiEReG-NutzungsentgelteV in Bezug auf die Nutzung über einen Service Provider
(nicht bindend, Änderungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige
WiEReG BMF-Erlass zur Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern
(nicht bindend, Ergänzungsversion, AT)
Quelle: Bund (AT), BGBl. I 136/2017, 2017