Technische Standards zur Berichterstattung und Offenlegung für Wertpapierfirmen

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2284 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
04.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/2284
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
10.12.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenverordnung (IFR) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige
Roadmap on Investment Firms (nicht bindend, EU)
EBA Reporting framework 3.1 (Regelungsbestand, EU)
EBA Reporting Framework 3.2 (Regelungsbestand, EU)

Quelle: EBA, 2021/2284, 2021