Technische Standards zur Berichterstattung und Offenlegung für Wertpapierfirmen
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2284 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
04.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/2284
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenverordnung (IFR)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Anpassung ITS zur aufsichtlichen Meldung und Offenlegung von Wertpapierfirmen aufgrund CRR3
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Roadmap on Investment Firms
(nicht bindend, EU)
EBA Reporting framework 3.1
(Regelungsbestand, EU)
EBA Reporting Framework 3.2
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EBA, 2021/2284, 2021