Standesregeln für Kreditvermittlung

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Initiative
Offizieller Name
86. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Immobilienmakler, die die Tätigkeit der Kreditvermittlung ausüben (Standesregeln für Kreditvermittlung)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
21.04.2016
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 86/2016
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.04.2016
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Gewerbeordnung 1994 (GewO) (Regelungsbestand, Stammversion, AT)
Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. II Nr. 86/2016, 2016