Schwellenwert für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors` Dealings)
Initiative
Offizieller Name
Erhöhung des Schwellenwertes auf 20.000,00 EUR nach Artikel 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
-
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Öffentliche Bekanntgabe der Eigengeschäfte von Führungskräften
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: BaFin, Erhöhung des Schwellenwertes auf 20.000,00 EUR nach Artikel 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 , 2019