RTS zur Festlegung der meldepflichtigen Informationen für grenzüberschreitend tätige AIFM
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/912 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Angaben, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) zu übermitteln sind.
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
17.05.2022
Dok. -Kürzel
2024/912
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AIFM-Richtlinie (AIFMD)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2024/912, 2023