RTS zur Festlegung der Instrumente, die für die Zwecke der variablen Vergütung verwendet werden
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2155 DER KOMMISSION vom 13. August 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Bestimmung der Klassen von Instrumenten, die die Bonität einer Wertpapierfirma unter der Annahme der Unternehmensfortführung angemessen widerspiegeln, sowie zur Bestimmung möglicher alternativer Regelungen, die für eine Verwendung zu Zwecken der variablen Vergütung geeignet sind
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
04.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/2155
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
RTS zu Instrumenten zu Zwecken der variablen Vergütung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
RTS zur Identifizierung der Risikoträger von Wertpapierfirmen
(Regelungsbestand, EU)
Level 3 / Sonstige
Roadmap on Investment Firms
(nicht bindend, EU)
Vergütungspolitik für Wertpapierfirmen
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EBA, 2021/2155, 2021