RTS - Festlegung von Anforderungen an Informationsdokumente für Kostenobergrenze und Risikominderungstechniken (PEPP)
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2021/473 der Kommission Vom 18. Dezember 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen an die Informationsblätter, die für die Kostenobergrenze zu berücksichtigenden Kosten und Gebühren und die Risikominderungstechniken für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP)
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EIOPA
Vorgelegt
14.08.2020
Dok. -Kürzel
2021/473
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Änderung der Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige
Technische Beratung und technische Standards im Rahmen der PEPP-Verordnung
(nicht bindend, EU)
Quelle: EIOPA, 2021/473, 2020