Regeln für Benchmarks aus Drittländern
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2222 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2023 zur Verlängerung des in Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Übergangszeitraums für Referenzwerte aus Drittstaaten
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
20.05.2022
Dok. -Kürzel
2023/2222
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Quelle: EU, 2023/2222, 2023