Regeln für Benchmarks aus Drittländern

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2222 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2023 zur Verlängerung des in Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Übergangszeitraums für Referenzwerte aus Drittstaaten
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
20.05.2022
Dok. -Kürzel
2023/2222
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
14.07.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Benchmarkverordnung (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2023/2222, 2023