Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

Themenfeld:
Stichwörter:
Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
IDW Prüfungsstandard: Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW PS 526 (10.2023))
Art
Standards
Level 3 / Sonstige
Initiator
IDW
Vorgelegt
29.03.2023
Dok. -Kürzel
IDW EPS 526 (10.2023)
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
05.10.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) (Regelungsbestand, Stammversion, DE)
Level 3 / Sonstige

Quelle: IDW, IDW EPS 526 (10.2023), 2023