Pflichten bei Querverkäufen (Cross-Selling)

Themenfeld:
Stichwörter:
Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Konkretisierung der sich für Rechtsträger nach dem WAG 2018 ergebenden Pflichten im Umgang mit Querverkäufen (Querverkaufsverordnung – QVV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
19.10.2017
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 394/2017
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
20.12.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II Umsetzung (Börsegesetz 2018 und Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 394/2017, 2017