Mindestangaben der Meldungen an Transaktionsregister unter EMIR
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/105 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Kommission zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Format und die Häufigkeit von Transaktionsmeldungen an Transaktionsregister gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
26.10.2016
Dok. -Kürzel
2017/105
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Mindestangaben der Meldungen an Transaktionsregister unter EMIR
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Übertragung von Daten zwischen Transaktionsregistern
(Regelungsbestand, EU)
Validation Rules under revised EMIR standards
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EU, 2017/105, 2017