Kriterien für die Einstufung vermögenswertereferenzierter Token und E-Geld-Token als signifikant gemäß MiCA
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1506 DER KOMMISSION vom 22.2.2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Spezifizierung bestimmter Kriterien für die Einstufung vermögenswertereferenzierter Token und E-Geld-Token als signifikant
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
08.11.2023
Dok. -Kürzel
(EU) 2024/1506
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
EU-Rechtsrahmen für Krypto-Assets (MiCA-Verordnung)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Erheblichkeitskriterien und Aufsichtsgebühren gemäß der MiCA-Verordnung
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, (EU) 2024/1506, 2024