ITS zur Offenlegung durch Aufsichtsbehörden unter der IFD
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/389 DER KOMMISSION vom 8. März 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis und den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der von den zuständigen Behörden offenzulegenden Angaben
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
11.02.2021
Dok. -Kürzel
2022/389
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Roadmap on Investment Firms
(nicht bindend, EU)
Quelle: EBA, 2022/389, 2022