ITS zur Offenlegung durch Aufsichtsbehörden unter der IFD

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/389 DER KOMMISSION vom 8. März 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis und den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der von den zuständigen Behörden offenzulegenden Angaben
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
11.02.2021
Dok. -Kürzel
2022/389
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
08.03.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige
Roadmap on Investment Firms (nicht bindend, EU)

Quelle: EBA, 2022/389, 2022