ITS zur Anwendung der Übergangsmaßnahme für das Untermodul „Aktienrisiko“
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1630 der Kommission vom 9. September 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Verfahren zur Anwendung der Übergangsmaßnahme für das Untermodul „Aktienrisiko“ im Einklang mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
10.09.2016
Dok. -Kürzel
2016/1630
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II / Solvency II)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2016/1630 , 2016