ITS für die Anwendung der PEPP-Verordnung
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/897 DER KOMMISSION vom 4. März 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format aufsichtlicher Meldungen an die zuständigen Behörden sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den zuständigen Behörden und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EIOPA
Vorgelegt
14.08.2020
Dok. -Kürzel
2021/897
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Technische Beratung und technische Standards im Rahmen der PEPP-Verordnung
(nicht bindend, EU)
Die PEPP-Datenpunktmodelle und XBRL-Taxonomien
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EIOPA, 2021/897, 2021