Informationsbereitstellung von Schwarmfinanzierungsdienstleister

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/2118 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für die individuelle Verwaltung des Kreditportfolios durch Schwarmfinanzierungsdienstleister, in denen die Elemente der Methode zur Kreditrisikobewertung, die den Anlegern zu jedem einzelnen Portfolio offenzulegenden Informationen und die für Notfallfonds erforderlichen Regelungen und Verfahren festgelegt sind
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2022/2118
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
13.07.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 2
RTS zur ECSP-Verordnung (Regelungsbestand, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2022/2118, 2022