Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens von Indiens für zentrale Gegenparteien

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/901 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2269 im Hinblick auf zentrale Gegenparteien, die der Aufsicht der International Financial Services Centres Authority unterstehen
Art
Durchführungsbeschluss
Level 3 / Sonstige
Initiator
EU
Vorgelegt
16.12.2016
Dok. -Kürzel
2022/901
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
08.06.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
EMIR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2022/901, 2022