Gebühren für in Drittstaaten niedergelassenen CCPs

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1302 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die in Drittstaaten niedergelassenen zentralen Gegenparteien von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
11.06.2020
Dok. -Kürzel
2020/1302
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
14.07.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
EMIR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Erweiterung EMIR - Zentrale Gegenparteien (nicht bindend, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2020/1302, 2020