Gebühren für in Drittstaaten niedergelassenen CCPs
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1302 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die in Drittstaaten niedergelassenen zentralen Gegenparteien von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
11.06.2020
Dok. -Kürzel
2020/1302
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Änderung der Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR Refit)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
EMIR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Erweiterung EMIR - Zentrale Gegenparteien
(nicht bindend, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
EMIR 2.2: Fees for Third-Country CCPs
(nicht bindend, EU)
Überprüfung der Gebühren für in Drittstaaten niedergelassene CCPs
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Quelle: EU, 2020/1302, 2020