Formblatt- und Jahresmeldeverordnung (FJMV) 2019

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
333. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2019 – FJMV 2019)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
18.10.2018
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 333/2018
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
17.12.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Pensionskassengesetz – PKG (Regelungsbestand, Stammversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 333/2018, 2018