FMA-Fristenverlängerungsverordnung 2020 (FMA-FriVerV 2020)
Initiative
Offizieller Name
181. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Verlängerung von Fristen im Jahr 2020 – FMA-Fristenverlängerungsverordnung 2020 (FMA-FriVerV 2020)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
10.04.2020
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 181/2020
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Fristenverlängerungen in der Versicherungs- und Finanzkonglomerateaufsicht
(Regelungsbestand, AT)
Level 3 / Sonstige
Vermögens- Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) - unkonsolidiert
(Regelungsbestand, AT)
Vermögens- Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) - konsolidiert
(Regelungsbestand, AT)
Vermögens- Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) - Auslandsbanken
(Regelungsbestand, AT)
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 181/2020, 2020