FMA-Fristenverlängerungsverordnung 2020 (FMA-FriVerV 2020)

Themenfeld:
Stichwörter:
Covid
Initiative
Offizieller Name
181. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Verlängerung von Fristen im Jahr 2020 – FMA-Fristenverlängerungsverordnung 2020 (FMA-FriVerV 2020)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
10.04.2020
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 181/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
27.04.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 181/2020, 2020