EuGH-Entscheidung zur Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung

Themenfeld:
Stichwörter:
Gerichtsurteil, Datenschutz
Initiative
Offizieller Name
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 7. Dezember 2023* „Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. a – Grundsatz der ‚Rechtmäßigkeit‘ – Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f – Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten – Art. 17 Abs. 1 Buchst. d – Recht auf Löschung im Fall der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten – Art. 40 – Verhaltensregeln – Art. 78 Abs. 1 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde – Beschluss der Aufsichtsbehörde über eine Beschwerde – Umfang der gerichtlichen Überprüfung dieses Beschlusses – Wirtschaftsauskunfteien – Speicherung von Daten aus einem öffentlichen Register im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung zugunsten einer Person – Speicherdauer"
Art
Sonstige
Level 3 / Sonstige
Initiator
Sonstige
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
C-26/22; C-64/22
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
07.12.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Sonstige, C-26/22; C-64/22, 2023