Erhöhung des Schwellenwertes für zu meldende Eigengeschäfte

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Allgemeinverfügung zur Erhöhung des Schwellenwertes auf 20.000,00 EUR nach Artikel 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 für zu meldende Eigengeschäfte nach Artikel 19 Abs. 1, 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
25.07.2019
Dok. -Kürzel
WA 25-QB 4100-2019/0035
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
24.10.2019
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
MAR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, WA 25-QB 4100-2019/0035, 2019