Ergänzung der Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/466 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Kriterien für die Ausnahme von dem Grundsatz der Beaufsichtigung genehmigter Veröffentlichungssysteme und genehmigter Meldemechanismen durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
30.07.2021
Dok. -Kürzel
2022/466
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Überprüfung der Referenzdaten und Transaktionsmeldepflichten im Rahmen des MiFIR
(nicht bindend, EU)
Bußgelder und Strafen für Datenbereitstellungsdienste
(nicht bindend, EU)
Aufsichtsgebühren für Datenbereitstellungsdienste (DRSP)
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2022/466, 2021