Ergänzung der Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten

Themenfeld:
Stichwörter:
Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/466 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Kriterien für die Ausnahme von dem Grundsatz der Beaufsichtigung genehmigter Veröffentlichungssysteme und genehmigter Meldemechanismen durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
30.07.2021
Dok. -Kürzel
2022/466
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
17.12.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen

Quelle: EU, 2022/466, 2021