Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einer Wertpapierfirma, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016)
StF: BGBl. II Nr. 425/2015
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
10.12.2015
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 425/2015
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
01.12.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Bankwesengesetz (BWG) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (Regelungsbestand, Stammversion, AT)
MiFID II Umsetzung (Börsegesetz 2018 und Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Änderung der Eigentümerkontrollverordnung 2016 (Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. II Nr. 425/2015, 2017