Clearing obligation for small financial counterparties

Themenfeld:
Stichwörter:
Nachhandel
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/751 DER KOMMISSION vom 16. März 2017 zur Änderung der delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 hinsichtlich der Frist zur Erfüllung der Clearingpflichten von bestimmten, mit OTC-Derivaten handelnden Gegenparteien
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
13.07.2016
Dok. -Kürzel
2017/751
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
16.03.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anzuwen­den

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: ESMA, 2017/751, 2017