Clearing-Anforderungen unter EMIR - Anwendungsdatum im Falle eines Brexit

Themenfeld:
Stichwörter:
Brexit, Änderungsversion
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/565 DER KOMMISSION vom 28. März 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
19.12.2018
Dok. -Kürzel
2019/565
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
28.03.2019
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2019/565, 2019