Clearing-Anforderungen unter EMIR - Anwendungsdatum im Falle eines Brexit
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/565 DER KOMMISSION vom 28. März 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
19.12.2018
Dok. -Kürzel
2019/565
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2019/565, 2019