Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung 2021 (BKV InfoV)
Initiative
Offizieller Name
356. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung der Information eines Versicherungsunternehmens an Anwartschaftsberechtigte, Leistungsberechtigte oder Versicherte der betrieblichen Kollektivversicherung (Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung 2021 – BKV-InfoV 2021)
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
FMA
Vorgelegt
23.04.2021
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 356/2021
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Informationspflichten in der Betrieblichen Kollektivversicherung
(nicht bindend, AT)
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 356/2021, 2021