Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung 2021 (BKV InfoV)

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
356. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung der Information eines Versicherungsunternehmens an Anwartschaftsberechtigte, Leistungsberechtigte oder Versicherte der betrieblichen Kollektivversicherung (Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung 2021 – BKV-InfoV 2021)
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
FMA
Vorgelegt
23.04.2021
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 356/2021
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
05.08.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 356/2021, 2021