Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 31. März 2018 - 29. Juni 2018

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2018/730 Der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März 2018 bis 29. Juni 2018 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
04.05.2018
Dok. -Kürzel
(EU) 2018/730
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
04.05.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, (EU) 2018/730, 2018